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Hunde an die Leine!

Hunde an die Leine

Am 1. April beginnt die Leinenpflicht für alle Hunde in der freien Landschaft. Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli sind besonders die Wildtiere zu schützen. Jede Person ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und deshalb an der Leine zu führen sind. Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, sollten Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht freilaufen. Wir bitten alle Hundebesitzer*innen daher, der Anleinpflicht nachzukommen.

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